ImageWie wirkt sich übermäßiger Alkoholgenuss auf den menschlichen Körper aus? Wie viel Promille hab ich nach drei Bier und zwei Schnaps? In welchem Zustand würde ich mich dann befinden? Was steht eigentlich im Jugendschutzgesetz? Wie lange dauert es, bis der Alkohol im Körper wirkt? Auf diese und noch etliche weitere Fragen konnten alle 8. Klassen bei einem Stationenlauf rund ums Thema Alkohol Antworten finden.

 

 

Im zweiten Teil der Präventionsveranstaltung stand das Thema „Alkohol und Straßenverkehr“ im Mittelpunkt. Das Szenario eines typischen Discounfalls führte zu nachdenklichen Gesichtern bei den Schülern. „Dann ruf ich lieber zu Hause an oder fahr mit dem Taxi heim, bevor ich zu meinem Kumpel ins Auto steig, wenn dieser was getrunken hat“, so war die Reaktion. Warum die Häufigkeit der Alkoholunfälle (2009 über 17000, dabei 443 Tote) so hoch ist, durften die Schüler beim Ausprobieren der Alkoholrauschbrille selbst erfahren. Der simulierte 1-Promillezustand führte dazu, dass ein Balancieren auf der Langbank, das Aufheben eines Geldstückes oder das Fangen eines Tennisballes nicht mehr möglich waren. Die Auswirkungen des Alkohols waren damit klar: Alkoholgenuss führt zu einer verlangsamten Reaktion, zu Gleichgewichtsstörungen, zu Doppelsehen, einer falschen Entfernungseinschätzung und unscharfen Sinneseindrücken. Alles Reaktionen, die im Straßenverkehr tödliche Folgen haben können.

Bevor eine Gesprächsrunde mit Frau Dr. Passavant, Leiterin der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Neuburg, stattfand, wurden vom Elternbeirat alkoholfreie Cocktails an die Schüler verteilt. „Die schmecken echt lecker und schauen voll gut aus“, war von allen Seiten zu hören. Frau Dr. Passavant berichtete über ihre Arbeit, wobei sie von Jugendlichen erzählte, die sich bis in einen Komazustand „zulaufen“ ließen. Die jüngste Patientin sei dabei erst elf gewesen. „Nein“ zum (übermäßigen) Alkoholgenuss bei Partys oder anderen Situationen zu sagen, sei oft schwer, doch Frau Dr. Passavant versuchte genau dies mit den Schülern zu diskutieren und Möglichkeiten dazu aufzuzeigen. Natürlich durfte auch der Hinweis auf das Jugendschutzgesetz, das jeglichen Alkoholgenuss unter 16 Jahren verbietet, nicht fehlen.

(Stephan Mödl)

 

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